Zentralklinik: Demokratie geht anders

Die Grüne Fraktionsvorsitzende Angelika Albers nahm in einer Rede anlässlich der Sitzung des Kreistages am 14.12.15 zur Änderung des Gesellschaftervertrags der Trägergesellschaft einer Zentralklinik Stellung:

Fraktionsvorsitzende Angelika Albers

Angelika Albers
Fraktionsvorsitzende

Sehr geehrter Herr Landrat, Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren,

eigentlich gehöre ich zu denen, die die Notwendigkeit der Veränderung im Bereich der stationären Versorgung im Landkreis Aurich hin zu einer zentralen Klinik – und das auch noch Landkreis übergreifend – für richtig und zukunftsweisend hält.

Eigentlich müsste ich dann logischerweise heute dem Ansinnen den Gesellschaftervertrag ändern zu wollen zustimmen. Aber, meine Damen und Herren, das kann ich nicht.

Bereits als der Gesellschaftervertrag an sich hier im Kreistag behandelt wurde, habe ich die mangelnde Transparenz und das nach meiner Auffassung nicht vorhandene – oder besser gesagt – ausgehebelte demokratische Beteiligungsrecht der gewählten Kreistagsabgeordneten beklagt.

Denn für mich stellte ein zentraler Kritikpunkt die Besetzung der Gesellschafterversammlung ausschließlich mit zwei Personen dar.

Doch in der letzten Beiratssitzung – ich verrate ja kein Geheimnis, es stand unmittelbar danach in der Zeitung – hatte auch die CDU so ihre Bauchschmerzen damit und wollte eine demokratischere Besetzung. Zuerst dacht ich – juhu. Es gab eine weitere Besprechung der Fraktionsvorsitzenden, an der auch ich teilgenommen habe. Hier stellte sich schnell heraus, dass der CDU eine Erweiterung der Gesellschafterversammlung um zwei Personen ausreicht – was dann bedeutet: ein weiterer Sitz für SPD und CDU.

Demokratie geht irgendwie anders, meine Damen und Herren.

Ich habe versucht die anwesenden Fraktionsvorsitzenden davon zu überzeugen, dass die Gesellschafterversammlung der Zentralklinik mindestens so demokratisch besetzt werden muss, wie die Gesellschafterversammlung der UEK jetzt. Keine Chance – die große Koalition im Landkreis Aurich steht, meine Damen und Herren.

Dabei zeigt ein Blick in die NKomVG (§137) dass ich durchaus richtig liege mit meiner Forderung. Denn in § 137 NKomVG heißt es, dass eine Kommune sich einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan, sichern muss.

Ich spare mir allerdings heute, dazu noch einmal einen Änderungsantrag einzubringen. Diesen hatten wir bereits seinerzeit in der Sitzung des Kreistages gestellt und er wurde mit breiter Mehrheit abgelehnt. Damals habe ich gesagt:
Kann es wirklich sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sie sich ihrer Rechte hier wirklich berauben lassen? Nehmen Sie ihre Kontrollfunktion wahr!

Heute sage ich Ihnen nochmal: Demokratie geht irgendwie anders.

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