Zum 1. Januar 2027 wird die Ausbildung der Pflegeassisten*innen gesetzlich verändert. Wie die Pflegeschulen des Landkreises sich darauf vorbereiten und sich darauf einstellen will die Fraktion in einer Anfrage an die Kreisverwaltung wissen. Der Antrag wird in der Sitzung des Ausschuss Gesundheit und Pflege am 3. März behandelt.
„In diesem Zusammenhang ist aufgefallen, dass die Verwaltung in dieser Wahlperiode bisher nicht ein einziges Mal die Pflegekonferenz einberufen hat“ sagte Angelika Albers, Mitglied im Ausschuss Gesundheit und Pflege und damit auch in der personell gleich besetzten Pflegekonferenz. Laut § 4 des Niedersächsischen Pflegegesetzes müssten solche regionalen Pflegekonferenzen mindestens alle zwei Jahre einberufen werden und die Ergebnisse sogar an das Niedersächsischen Sozialministerium mitgeteilt werden.
„Wir haben darauf im Rahmen unseres Antrages bzgl. Vorstellung der Pflegeschulen im Ausschuss Anfang der Wahlperiode hingewiesen“. Leider bisher ohne Erfolg. Daran könne man ermessen, welchen Stellenwert die Pflege insgesamt in unserer Gesellschaft innehabe, so Albers weiter. Aufgaben der Pflegekonferenz sollten nämlich die Planung der notwendigen pflegerischen Versorgungs- und Beratungsstruktur, der Planung, Schaffung und Weiterentwicklung von altersgerechten Quartieren, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen und sonstigen Unterstützungsstrukturen der Fehl-, Unter- und Überversorgung, sowie die Koordinierung der praktischen Ausbildung sein.
„Wir haben deshalb jetzt die Einberufung einer Sitzung der Pflegekonferenz noch in dieser Wahlperiode beantragt“ so Albers abschließend.
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