Versorgung mit Rettungsmitteln

Anfrage der Fraktion zur bedarfsgerechten Versorgung mit Rettungsmitteln im Landkreis Aurich:

Sehr geehrter Herr Weber,  Sehr geehrter Herr Dr. Puchert, zur bedarfsgerechten Versorgung mit Rettungsmitteln im Landkreis Aurich haben Sie innerhalb weniger Monate wieder einen neuen Bedarfsplan aufgestellt, der in der nächsten Sitzung des Kreistages beschlossen werden soll. Dieser Bedarfsplan basiert auf dem zweiten Gutachten, das die Firma Forplan im Jahr 2013 erstellt hat und deren Gutachter in einem öffentlichen Informationsgespräch am 22.04.2013 dem Landkreis Aurich eine 100% Bedarfsdeckung bescheinigt haben.

Wie bereits mehrfach von unserer Seite geäußert, halten wir die von der Firma Forplan als Datengrundlage verwendeten Zahlen für unzureichend. Sehr kritisch sehen wir auch – dies haben wir ebenfalls bereits mehrfach im Beirat Rettungsdienst geäußert – die Tatsache, dass die Firma Forplan als einzige Beratungseinrichtung seit mehr als 10 Jahren für den Bereich Rettungswesen Gutachten für den Landkreis Aurich erstellt.

Daraus abgeleitet haben sich die folgenden Fragen ergeben, die wir Sie bitten zu beantworten.
1.) Seit wann genau erstellt die Firma Forplan Gutachten für den Landkreis Aurich?
2.) Wie viele Gutachten wurden in dem Zeitraum  insgesamt erstellt?
3.) In welchen Jahren wurden die Gutachten erstellt?
4.) Wann wurde das Gutachten vom 12.12.2013 seitens des Landkreises Aurich in Auftrag gegeben?
5.) Bei den sogenannten „unplausiblen Einsätzen“ hat der Gutachter in seinem Gutachten vom 12. Dezember 2013 alle Einsätze mit Eintreffzeiten über 25 Minuten sowie Ausrückzeiten über 5 Minuten nicht berücksichtigt. Wie bewerten Sie die Tatsache, dass diese sog.  „unplausiblen Einsätze“  bei der Bewertung der notwendigen Rettungsmittel keine Betrachtung finden.
6.) Um wie viele Einsätze handelt es sich dabei? Wie viel Prozent aller Einsätze wurden  bei der Gesamtbetrachtung  in dem gutachterlichen Zeitraum nicht berücksichtigt?
7.) Wie bewerten Sie die gutachterliche Feststellung, dass die gesetzliche Hilfsfrist in der Notfallrettung von 15 Minuten in Teilbereichen des Landkreis Aurich nur zu ca. 90% sichergestellt ist?
8.) Wie bewerten Sie die im Gutachten vom 12. Dezember 2013 erkennbare Tatsache, dass das Gewerbegebiet in Riepe, in dem ca. 5.000 Menschen arbeiten, nicht innerhalb der Hilfsfrist von 15 Minuten von einem Rettungswagen des Landkreises Aurich erreicht wird?
9.) Wie bewerten Sie die gutachterliche Feststellung, dass die Ausrückzeiten im Landkreis Aurich seit Jahren im Durchschnitt über dem Sollwert von einer Minute liegen?
10.) Aus welchen Gründen wird der Ausrück-Sollwert nicht  erreicht? Welche Maßnahmen haben Sie in den letzten Jahren zur Verbesserung der Ausrückzeiten vorgenommen?
11.) Wie bewerten Sie die Tatsache, dass der Gutachter im neuesten Erhebungszeitraum festgestellt hat, dass die Rettungsdienste aus den umliegenden Städten und Landkreisen Emden, Leer und Wittmund 1.454 Einsätze (ohne Berücksichtigung der Notarzteinsätze) im Landkreis Aurich übernommen haben ?
12.) Wie viele der 1.454 Einsätze der Nachbar-Rettungsdienste waren durch vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt Emden, bzw. den Landkreisen Leer und Wittmund  abesichert?

Wir möchten Sie bitten obige Fragen innerhalb von 14 Tagen zu beantworten und weisen darauf hin, dass wir die Anfrage öffentlich behandeln.

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