Anfrage zu den Unterkünften von im Landkreis lebenden AsylbewerberInnen
Ende August sandte die Grüne Kreistagsfraktion eine Anfrage an die Verwaltung, um Informationen zu den Nutzungsvereinbarungen des Landkreises mit den Vermietern zu erhalten. Welche Mindeststandards müssen eingehalten werden, wie wird das überprüft und wer sorgt für evtl. notwendige Reparaturen? Hier die Anfrage im Wortlaut:
Aus Anlass der von Dr. Heeren geäußerten Kritik an der Qualität der Unterbringung von AsylbewerberInnen in unserem Landkreis, haben wir am Wochenende eines dieser Häuser besucht und danach ein Gespräch mit Herrn Christoffers geführt.
Daraus haben sich einige Fragen ergeben:
1.) Welche Leistungen muss der Vermieter S. erbringen, wenn er Nutzungsvereinbarungen mit dem Landkreis Aurich abschließt? Bitte legen Sie uns so eine Vereinbarung exemplarisch vor.
2.) Warum definiert der Landkreis Aurich die Unterbringung in einer Wohnung/Haus mit bis zu 12 Asylbewerbern, die sich völlig fremd sind und aus organisatorischen Gründen zusammen untergebracht werden, als Wohngemeinschaft und nicht als Gemeinschaftsunterkunft? Bitte erklären Sie den Unterschied hinsichtlich der Standards.
3.) Wie gewährleistet der Landkreis Aurich bei der intensiven Belegung, die Sicherheit sowie die Einhaltung der gängigen Vorschriften in Bezug auf Hygiene (RKI)?
4.) Wie stellt der Landkreis eine zeitnahe Erledigung von dringenden Reparaturen in den Wohnobjekten sicher?
5.) In welcher Phase befindet sich die öffentlich angekündigte Erarbeitung von Mindeststandards für die Unterbringung von AsylbewerberInnen im Landkreis Aurich? Wann und in welcher Form werden diese in die politischen Gremien getragen?
6.) Wie schätzen Sie die zukünftige Entwicklung der Zuweisungen für den Landkreis Aurich ein? Wie ist das Sozialamt personell darauf vorbereitet?
7.) Wie schätzt der Landkreis die Notwendigkeit einer Beratungsstelle im Altkreis Norden ein?
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir diese Anfrage öffentlich behandeln und bitten um Beantwortung innerhalb der nächsten 14 Tage. Für die Beantwortung danken wir im Voraus.
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