Grüne stellen Anfrage zu Mobbing in der Verwaltung
Einen unschönen Vorfall aus der letzten Kreistagssitzung im April, bei dem die Kreisrätin Krabbe durch einen – aus Sicht der Grünen Kreistagsfraktion – despektierlichen Zwischenruf beleidigt worden war, nahmen die Grünen zum Anlass, die Verwaltung einmal grundsätzlich zu fragen, wie sie mit dem Thema Mobbing in ihrer direkten Behörde und den angeschlossenen Betrieben umgeht.
Nach Meinung der Grünen ist Mobbing am Arbeitsplatz, anders als in den vergangenen Jahren, ein wichtiges Thema geworden; schwer zu greifen, aber mit oft schwerwiegenden psychosomatischen Folgen für die Opfer verbunden, bis hin zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit.
Die sechs Fragen zielen zum einen auf den Sachstand und bisherige Praxis, aber vor allem darauf, welche Präventivmaßnahmen durch den Landkreis ergriffen werden, um deutlich zu machen, dass das Thema ernst genommen und die Opfer Anlaufstellen und AnsprechpartnerInnen haben.
„Das Thema Mobbing ist immer noch ein Tabu und für die Betroffenen mit viel Angst besetzt, so dass sich die wenigsten aus der Deckung trauen,“ sagt Beate Jeromin-Oldewurtel. Aus ihrer Sicht ist eine offene Debatte der erste Schritt zur Sensibilisierung und um zu einem offenen Umgang damit zu kommen.
Die Anfrage im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Landrat,
die despektierliche Äußerung des SPD-Fraktionsvorsitzenden gegenüber Kreisrätin Krabbe während der letzten Kreistagssitzung (s. Protokollnotiz) nehmen wir zum Anlass, um das Thema Mobbing in der Verwaltung einmal grundsätzlich zu hinterfragen.
Im Rahmen der Corporate Governance bzw. der Good Governance hat der Schutz vor Mobbing heutzutage in der Arbeitswelt zu Recht eine größere Bedeutung als er je zuvor gehabt hat. Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen im Kreistag ist sehr daran interessiert, wie der Landkreis als Arbeitgeber mit dem Problem des Mobbing umgeht und wie er diesem prophylaktisch zu begegnen sucht.
Wir bitten Sie daher, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Was wird aus Sicht der Verwaltungsleitung als Mobbing erachtet?
Wir sind daran interessiert zu erfahren, welche Handlungen bzw. Unterlassungen Ihrerseits als Mobbing eingeordnet wird, welche Rolle aus Ihrer Sicht hierarchische Beziehungen für die Einordnung in die Kategorie „Mobbing“ spielt; ob Mobbing auch im Einzelfall als solches gewertet wird oder nur als Dauertatbestand; Kann beispielsweise die Neuzuweisung eines anderen Arbeitsplatzes bzw. betrieblich/strukturelle Veränderungen zugleich auch Mobbing sein?
2. Gab es in der Vergangenheit gemeldete Mobbing-Fälle?
Hier interessiert uns zu erfahren, ob in der Kreisverwaltung oder in seinen Betrieben in den vergangenen Jahren Fälle von Mobbing angezeigt wurden und wenn ja, wie viele? Wie war der Verfahrensweg?
3. Welche Schutzmechanismen existieren bezüglich des Phänomens Mobbing am Arbeitsplatz?
Gerade im Hinblick auf die Rechtsprechung (bspw. LAG Thüringen 5 Sa 403/2000 vom 10.04.2001) erscheint es uns als zwingend notwendig, dass dem Landkreis als Arbeitgeber durch fehlende Maßnahmen zur Bekämpfung von Mobbing keine potentielle Mitschuld angelastet werden kann. Wie sind die Beratungs- und Handlungsschritte im Falle von Mobbing am Arbeitsplatz?
4. Welche prophylaktischen Maßnahmen ergreift der Landkreis, um Mobbing zu verhindern?
Darunter sind Maßnahmen zu verstehen wie Informationsschriften, Telefonnummern, Ansprechpartner/innen, die über Mobbing informieren aber auch ermutigen, sich zu melden, falls so eine Situation entstehen sollte. Ist die Bringschuld der/s Arbeitgeberin/s), und die Holschuld der/s Arbeitnehmerin/s klar geregelt?
5. Welche Einrichtungen bzw. Ansprechpartner/innen stehen potentiellen Mobbing-Opfern intern und extern zur Verfügung, um im akuten Fall Hilfe zu finden?
Mobbing ist ein höchst sensibles Thema, da Mobbing-Opfer häufig, so zeigen die gängigen Studien, gerade psychologische Probleme durch Mobbing erleiden; der Umgang mit Erkrankungen – gerade psychischen – ist jedoch immer noch besonders heikel. Wie stellt der Landkreis sicher, dass Arbeitnehmer/innen sichere und vertrauensvolle Ansprechpartner/innen haben, die – jenseits von dienstlichen Abhängigkeiten – sich Mobbingfällen auf allen Ebenen annehmen können?
6. Welches Sanktionssystem existiert (oder ist geplant), um Personen, die Mobbing betreiben, im Arbeitsumfeld zu reglementieren.
Mobbing ist in vielerlei Aspekten heutzutage rechtlich sanktioniert (Arbeitsrecht, insbes. AGG; Grundrechte etc.), allerdings sind diese Schritte nur auf „höheren Eskalationsstufen“ zu finden. Gibt es Möglichkeiten für den Landkreis als Arbeitgeber hier normativ einzuschreiten und Mobbing bzw. mobbingähnliches Verhalten im Rahmen des geltenden Rechts bereits als firmenschädigendes und nicht vertragsgemäßes Verhalten zu sanktionieren?
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir diese Anfrage öffentlich behandeln und bitten um Beantwortung innerhalb der nächsten 14 Tage. Für die Beantwortung danken wir im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Jeromin – Oldewurtel
Gila Altmann
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