Antrag: Unterbringung von Flüchtlingen

Nachdem es bei der bisherigen Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Aurich vermehrt zu Klagen über den Zustand der angemieteten Wohnungen gekommen war, fordern die Grünen nunmehr ein grundlegendes Konzept für die künftige Unterbringung und bringen dazu einen Änderungsantrag zur Behandlung im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ein: Beschlussfassung über die Unterbringung von Flüchtlingen
Hier der Wortlaut des Antrags:

Sehr geehrter Herr Weber, sehr geehrte Frau Krabbe,

anlässlich der in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geführten Diskussion über die Unterbringung von Flüchtlingen  wurde für die nächste Sitzung eine Beschlussvorlage der Verwaltung angekündigt. Bereits in dieser Sitzung hat unsere Fraktion angekündigt, einen Antrag zur Thematik einzubringen, u.a. da die Fraktion der Grünen den in der Sitzung gemeinten Investor aus grundsätzlichen Erwägungen ablehnt. Geplant ist die nächste Sitzung am 5.5.2015, allerdings könnte sich das nach unseren Informationen auf Grund der Verlegung der Kreistagssitzung auf den 7.5. weiter verschieben. Wir bringen daher den Antrag vorsorglich ein, um alle Fristen zu wahren.

Wir beantragen:

– der Landkreis Aurich wird die Erst-Unterbringung von AsylbewerberInnen weiterhin wie bisher mit privaten VermieterInnen regeln. Dabei ist darauf zu achten, dass verschiedene Angebote wahrgenommen und nicht nur auf den o.g. Anbieter zurückgegriffen wird. Hierzu arbeitet der Landkreis intensiv und unterstützend mit den Kommunen bei der Bereitstellung von Unterkünften zusammen

– der Landkreis Aurich wird die von dem privaten Investor angebotene Neubauvariante nicht realisieren;

– der Landkreis Aurich wird stattdessen für die Erst-Unterbringung und zur Abpufferung von Notsituationen von 100 bis 120 AsylbewerberInnen die bereits vorgeschlagenen Varianten Modulbau Fa. Kathe (Kauf) und Vario Home (Kauf) dezentral in kleineren Einheiten realisieren. Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2015 bereitzustellen

– der LK wird darüber hinaus geeigneten Bestand kaufen. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Wohnräume nicht zu weit vom jeweiligen Ortskern entfernt sind.

– die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft unter Berücksichtigung der Haushaltsrelevanz für den Landkreis zu erarbeiten.

Begründung:

Bereits in der oben genannten Sitzung ist von mehreren Mitgliedern des Ausschusses geäußert worden, dass es mit dem Investor in den vergangenen Jahren schon des öfteren massive Probleme bei der Unterbringung und Betreuung der AsylbewerberInnen gekommen ist. Bereits jetzt stellt jener Investor dem Landkreis Wohnraum für ca. 300 AsylbewerberInnen zur Verfügung. Auch die Asylkreise berichten uns immer wieder über Probleme im täglichen Leben. Wir finden, dass wir daher jetzt nicht noch weiteren Wohnraum für AsylbewerberInnen mit diesem Investor realisieren dürfen, zumal nicht einmal die Frage der Ausschreibungsnotwendigkeit geklärt ist.

Stattdessen sind wir der Meinung, dass der Landkreis selbst aktiv werden muss. Dazu gehört, dass der LK nicht nur neu baut, sondern auch Bestand kaufen kann, wie teilweise auch schon auf kommunaler Ebene geschieht. In Zusammenarbeit mit den Kommunen könnten Instandsetzungsarbeiten über die Bauhöfe unter Einbeziehung der BewohnerInnen stattfinden, wenn die MitarbeiterInnen entsprechend für die die handwerklichen Tätigkeiten qualifiziert werden, um die Häuser Instand zu setzen und zu erhalten.

Unter finanziellen Aspekten erscheint uns die die Variante, Eigentum zu schaffen, nicht nur sozialer, sondern auch ökonomischer, da sich die Investitionen innerhalb einer gewissen Zeit amortisiert haben werden. Das ist im Endeffekt günstiger als das Eigentum eines Investors zu finanzieren.

Aurich, den 20.04.2015
gez. Angelika Albers  gez. Gila Altmann
Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen im Landkreis Aurich

 

090-150420-Änderungs-Antrag zur Vorlage der Verwaltung über die Unterbringung von Flüchtlinge

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