Jobcenter: Bessere Beratung

Qualität der dezentralen Beratung in den Jobcentern soll sich verbessern
Grüne wollen Planung zur konkreten Umsetzung

Auf der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates am 10.2. 15 wollen die Grünen einen Antrag zur konkreten Umsetzung des in der letzten Sitzung gefassten Beschlusses zu den geplanten Außenstellen des Jobcenters Großefehn und Krummhörn einbringen. Ziel ist, eine konkrete Informationen der Verwaltung zur Zeitplanung sowie zur personellen und räumlichen Ausgestaltung  zu erhalten.

Auf der letzten Verwaltungsratssitzung des Jobcenters am 13.1.2015 wurde dazu ein Antrag der CDU-Fraktion zur  Einrichtung von dezentralen Außenstellen des Jobcenters mehrheitlich angenommen und von den Grünen Mitgliedern Albers und Altmann aktiv mit einem Änderungsantrag unterstützt. Ziel ist, eine Verbesserung der Vermittlungsquote zu erreichen.

Dabei geht es zum einen darum, die Auswahl der Außenstellen geografisch an die Sozialraumorientierung des Landkreises anzupassen. Das bedeutet, dass dort, wo bereits das Jugendamt Außenstellen betreibt, auch die dezentrale Beratung des Jobcenters anzusiedeln ist, da aus Sicht der Grünen Synergieeffekte genutzt werden können. Das ist neben Aurich und Norden, die Krummhörn und Großefehn/Wiesmoor.

Vor allem beinhaltet der Antrag aber eine entscheidende Qualitätsverbesserung der Betreuung vor Ort, die den Grünen wichtig ist. Das heißt, dass neben der Einrichtung einer weiteren Außenstelle beschlossen worden ist , dass die bislang nur stundenweise Beratung von 2 x wöchentlich  (wie zur Zeit noch in Pewsum) in eine umfassendere Beratung und  Betreuung zu den wöchentlichen Öffnungszeiten und Serviceleistungen ausgeweitet wird, die denen in Aurich
und Norden entsprechen.

Im Wortlaut: (Antrag vom 13.1.15)

Der Antrag „auf Dezentralisierung  der Organisationsstrukturen im Jobcenter des Landkreises Aurich …“ bedeutet, dass sowohl die Leistungssachbearbeitung als auch die Arbeitsvermittlung bzw. das Fallmanagement – angegliedert an die Sozialraumorientierung des Landkreises – dauerhaft die Leistungsempfängerinnen und – empfänger von Arbeitslosengeld II betreuen.

 

30 PM 19.01.2015 Jobcenter3

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