Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung disziplinarischer Maßnahmen gegen Herrn Dirk Balster hinsichtlich Verletzung der Pressefreiheit nach Art.5 GG auf der Kreistagssitzung am 18.09.25.
Bezugnehmend auf die öffentlich bekannten Verletzungen der Pressefreiheit nach Art. 5 durch den Geschäftsführer der Trägergesellschaft Anevita, Dirk Balster, halten wir es dringend geboten, im Rahmen der Kreistages die rechtlichen Konsequenzen darzustellen, zu bewerten, abzuwägen und zu einer Beschlussfassung durch die Politik zu kommen. Dies bezieht die Ergebnisse der Aufsichtsratssitzung vom 9.9.25 mit ein.
In den Medien haben wir bereits unser Befremden über die allzu große Relativierung vor allem der großen Fraktionen zum Ausdruck gebracht . Die Debatte gehört aber in das höchste politische Gremium, den Kreistag.
Hier wird aus unserer Sicht versucht, die Freiheit der Berichterstattung in der regionalen Presse einem politischen Mainstream zu opfern, der berechtigte Kritik an seinen Beschlüssen und intransparenten Entscheidungen nicht zulässt. Pressefreiheit ist für unsere Fraktion ein fundamentaler Baustein unseres Grundgesetzes. Gerade in diesen Zeiten nimmt die Presse eine zentrale Rolle im öffentlichen Diskurs ein. Dies gilt auch und gerade für eine kritische Berichterstattung, auch wenn es manchmal aus Sicht von Politik und Verwaltung wehtut. Wer als Kommunalpolitiker*in öffentlich abfällig über Redakteure unserer regionalen Presse auslässt, vergibt die Chance zur konstruktiven Zusammenarbeit. Kritik aus der Presse bietet die Möglichkeit, auf Probleme aufmerksam zu werden und sollte Motivation für Verbesserungen und Fehlerkorrektur sein. Die von Verwaltung und Kreistagspolitiker*innen in diesem Fall zum Ausdruck gebrachte unangemessene Diskreditierung von Journalismus ist damit nicht vereinbar.
Eine weitere Begründung erfolgt auf Grundlage eines aktualisierten Sachstandes mündlich.

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