Mit großer Mehrheit hat der Auricher Kreistag die GRÜNE Fraktionsvorsitzende Gila Altmann gerügt, weil sie seiner Meinung nach gegen die Verschwiegenheitspflicht nach §40 NKomVG verstoßen habe. Altmann hatte seinerzeit auf Nachfrage der Presse ihr Abstimmungsverhalten im Kreisausschuss mitgeteilt. Sie stellte damals klar, dass die GRÜNEN die einzige Partei gewesen sei, die gegen dieses Vorhaben gestimmt hätten.
In der Kreistagssitzung bezog Gila Altmann zu den Vorwürfen, gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen zu haben, entschieden Stellung:
„Ich habe über das Abstimmungsverhalten der GRÜNEN im nichtöffentlichen Kreisausschuss Auskunft gegeben, um Transparenz in einer Angelegenheit herzustellen, die es verdient gehabt hätte, öffentlich diskutiert zu werden, anstatt sie zu verheimlichen und dadurch Gelegenheit zu schaffen, sie für populistische Zwecke zu nutzen.
Zur Erinnerung:
In einer von der Verwaltung vorgeschlagenen Buchveröffentlichung sollte die Corona-Zeit im Landkreis aufgearbeitet und der professionelle Umgang der Verantwortlichen dargestellt werden. Soweit so gut. Warum diese Thematik in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollte, bleibt das Geheimnis der Verwaltung. Die Zielsetzung, die Sinnhaftigkeit und das für die Publikation erforderliche Budget hätte eine
öffentliche Debatte verdient gehabt.
„Gute Obrigkeit scheut nicht das Licht“ – ein Zitat von Dr. Hans Hugo Klein, MdB, CDU-Mitglied, Parl. Staatssekretär im Justizministerium und bis 1996 Richter am Bundesverfassungsgericht, bringt dies auf den Punkt.
Weil die Entscheidung aber hinter verschlossenen Türen stattfand, konnte eine der an der Abstimmung beteiligten Fraktionen in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen lassen, es habe eine breite Kritik an diesem Buchprojekt gegeben. Dies entsprach nicht den Tatsachen.
Meine Richtigstellung bezüglich unseres grünen Abstimmungsverhaltens wies darauf hin, dass es außer unserer keine weitere Ablehnung gab. Eine konkrete Aussage darüber, wie und von wem ansonsten abgestimmt wurde, wer zugestimmt oder sich enthalten hat – dazu gab und gibt es keine Aussage.
Wenn dies schon als Bruch der Vertraulichkeit gewertet wird, dann sollten wir gleich mit zwei Herren der SPD und CDU-Fraktion weitermachen, die in der letzten Kreistagssitzung das nichtöffentliche Abstimmungsverhalten eines Mitglieds der GRÜNEN Fraktion lautstark unter Nennung des Namens heraus posaunten. Folgenlos. Muss ich jetzt davon ausgehen, dass die Verletzung der Vertraulichkeit je nach Fraktionsgröße mit zweierlei Maß gemessen wird?
Wie auch immer – grundsätzlich sollte es doch allen Abgeordneten frei stehen, ihren Wähler*innen gegenüber Rechenschaft über ihr eigenes Abstimmungsverhalten abzulegen. Besonders auf Nachfrage. Und wir alle sollten zu unserem Abstimmungsverhalten stehen, statt uns hinter der Nichtöffentlichkeit zu verstecken.
Bürger*innen brauchen Offenheit und Transparenz, um Entscheidungen von Politik und Verwaltung verstehen und bewerten zu können. Die Verlockung, unpopuläre oder unliebsame Themen aus der Öffentlichkeit herauszuhalten, ist aber anscheinend groß. Damit besteht aber auch die Gefahr, dass Mandatsträger mittels der Verschwiegenheitspflicht, die eine nichtöffentliche Sitzung auslöst, quasi „mundtot“ gemacht werden, indem Verwaltung und Politik bei brisanten Entscheidungen, die nicht zwingend dem Datenschutz unterliegen, auf einen Öffentlichkeitsausschluss hinwirken.
Im Sinne meines von den Wähler*innen erhaltenen Mandates sehe ich mich aber zur Transparenz verpflichtet und nehme dafür gern eine Rüge im Sinne des NKomVG entgegen. Meines Erachtens sollte der Landkreis aber mehr Mut zur Öffentlichkeit und Informationen zu Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen aufbringen. Dann könnten wir uns solche Debatten schenken. Und der allgemeinen Politikverdrossenheit entgegenwirken.“
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