Sitzungen sollen grundsätzlich öffentlich sein, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Das jedenfalls sehe das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz in § 64 vor, schreiben die Grünen in Ihrem Antrag (s.u.). Sie wollen damit erreichen, dass die Klausurtagung zum Thema Gesundheit zukünftig öffentlich stattfindet.
Seit etwa einem Jahr werde in regelmäßigen Abständen zu einer Klausurtagung für die Mitglieder des Kreistages zum Thema Gesundheit eingeladen. Dort werden Themen der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung im Landkreis Aurich besprochen. Dies bisher allerdings nicht öffentlich. „Gerade weil es um für die Bürgerinnen und Bürger relevanten Bereiche der Gesundheitsversorgung geht, sollte die Klausurtagung öffentlich sein. Für unsere Fraktion ist nicht erkennbar, dass die Interessen Einzelner es erfordern sollten, dass die Klausurtagung nicht öffentlich stattfinden soll“ sagte Angelika Albers, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Pflege.
Antrag Klausurtagung Gesundheit öffentlich
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