Entwicklung der Personalkosten

Antrag der Grünen Fraktion zum Finanzausschuss, Kreisausschuss, Kreistag
zur Beratung und Verabschiedung des Haushaltes 2015

Der Kreistag des Landkreise Aurich beschließt:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits im Jahre 2004 eingeleitete Personalentwicklungsplanung mit allen notwendigen Bausteinen zum Ende des Jahres 2015 zum Abschluss zu bringen. Die Personalentwicklungsplanung soll dazu dienen, unter anderem durch leistungsbezogene Arbeitsplatzbeschreibungen zu gerechteren Gehaltstrukturen zu gelangen, effizientere Arbeitsabläufe  zu entwickeln und dadurch die erforderlichen Rationalisierungseffekte zu erzielen.

2.    die Verwaltung legt eine mittelfristige Finanzplanung zur Entwicklung der Personalkosten vor. Ziel ist es die Erhöhung der Personalkosten auf 2 % über dem Niveau von 2015 zu begrenzen. Tarifliche und andere Steigerungen der Personalkosten oberhalb dieser Begrenzung sollen unter anderem durch Effizienzsteigerung, Demografieeffekte und Nutzung des technischen Fortschritts kompensiert werden.

3.    die Einberufung des Lenkungsausschusses Verwaltungsreform, um zu klären, ob die künftige Aufgabenstruktur einer Veränderung zugeführt werden soll.

4.    die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Entwicklung von Homeoffice-Plätzen zu ermitteln, in welchem Umfang Kosten in der Raumnutzung eingespart werden können.

5.    die Amtsleiter zu beauftragen, bis zum 30.5.2015 eine detaillierte Liste aller freiwilligen Aufgaben vorzulegen. Aufgrund der angespannten Haushaltsituation des Landkreises Aurich ist es dringend geboten, das Vorhalten freiwilliger Leistungen erneut zur Disposition zu stellen, um u.a. Rationalisierungseffekte in der Personalstruktur  zu erzielen.

6.    für die Haushaltsplanung wird vor (!) dem ersten Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 zwischen der Verwaltung und den politischen Vertreter_innen im Kreistag eine Zielvereinbarung innerhalb der mittelfristigen Finanzplanung über die Höhe der Aufwendungen für aktives Personal, für Sach- und Dienstleistungen und sonstige ordentliche Aufwendungen im Verhältnis zu den ordentlichen Erträgen geschlossen. Dabei dürfen die Ansätze für die Aufwendungen nicht konservativ gerechnet werden sondern müssen den Erfahrungswerten aus den Vorjahren entsprechen. Weiter wird eine Vereinbarung über die Entwicklung der Nettoneuverschuldung getroffen. Ziel dieser Vereinbarungen soll die Entschuldung des Landkreises sein.

7.    Der Beschluss des Kreistages vom 14.01.2015 zur Beförderung der Amtsleiter nach A14 wird zurückgenommen. Der Antrag der Grünen Fraktion (Vorlage VIII-AF/2014/029) wird erneut im Fachausschuss auf die Tagesordnung genommen.

8.    Dem Antrag der Grünen Fraktion Vorlage Nr. VIII-AF/2014/033 „Zertifizierung als familienfreundlicher Arbeitgeber“ wird zugestimmt. Die Mittel sind anderer Stelle im Haushalt einzusparen. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Vorschläge zu machen.

9.    Auf die Bereitstellung der Mittel für die B210n im Investitionsplan des Haushaltes wird verzichtet.

Begründung:

Die Personalkosten des Landkreises Aurich belaufen sich im Haushaltsplan 2015 auf 52,05 Mill. Euro. Wir sehen einen Grund der hohen Personalkosten  durch die fortschreitende Diversifizierung der Ämter und dem damit verbundenen Stellenbedarf, d.h. der weiteren Aufstockung von Personal.  Daher kann eine Reduzierung der Personalkosten nur über eine Aufgabenkritik einer Lösung zugeführt werden. Wir beantragen deshalb, diese Fragen in dem Arbeitskreis Verwaltungsreform zu behandeln.

088-150312-Antrag zum Finanzausschuss Kreisausschuss Kreistag

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