Grüne fordern schnelle Entscheidung in den Betriebsausschüssen der Kreisvolkshochschulen
Noch vor der Kreistagssitzung am 18.3 2015 wollen die Grünen eine Entscheidung in den Betriebsausschüssen der Kreisvolkshochschulen in Aurich und Norden herbeiführen. Hintergrund sind die Pläne zur Umstrukturierung der beiden Standorte in Richtung einer gemeinsamen Leitung ab 2016. Dazu wurde fraktionsübergreifend ein Antrag erarbeitet, der von SPD, Freien Wählern, der GfA und den Grünen erarbeitet und abgestimmt wurde. Die endgültige Beschlussfassung soll dann im Kreistag am 18.3. erfolgen.
Grundzüge des Antrags sind:
Der Landkreis verpflichtet die beiden Kreisvolkshochschulen bis zur Ausschreibung der gemeinsamen Leitungsfunktion …
1. eine Zielvereinbarung über die Gestaltung und Aufteilung zukünftiger Aufgaben, Inhalte und Arbeitsfelder mit folgenden Eckpunkten zu erarbeiten:
a. Konkrete Vorschläge zu Zusammenarbeitsmodellen unter Gesichtspunkten zur Kostensenkung und vorhandenen Synergien z.B. Buchhaltung oder Personalverwaltung
b. die Entwicklung eines Personalmanagement – Konzeptes mit langfristig vergleichbaren Arbeitsbedingungen
c. die Vergleichbarkeit von technischer Ausstattung und Equipment der Einrichtungen und ihrer MitarbeiterInnen (z.B. Computersysteme)
d. die Auswirkungen des demografischen Wandels zu berücksichtigen mit dem Ziel der Erschließung neuer Zielgruppen zu z.B. die der MigrantInnen
2. die Anpassung der Entlohnung nach dem Auricher GDA-Modell einzuleiten, um zukünftig eine Gleichbehandlung der Bediensteten beider Einrichtungen zu erreichen und zusammen mit den Betriebsräten beider Einrichtungen einen dezidierten Fahrplan aufzustellen, in welchen Schritten diese Angleichung beginnend ab 2015 durchgeführt werden soll. Mit der Umsetzung ist ab 1.1. 2016 zu beginnen.
3. Viermal im Jahr (einmal pro Quartal) einen detaillierten schriftlichen Fortschrittsbericht seitens der beiden Häuser in den Fachausschüssen über den Stand der Zielvereinbarung zuzustellen.
Der Landkreis verpflichtet sich, beiden Kreisvolkshochschulen einen Zuschuss in gleicher Höhe bis max. 250.000 Euro zu gewähren.
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