Aus Sicht der Grünen Kreistagsfraktion ist das Signal, das die Verwaltung in ihrer Pressekonferenz gesendet hat, irreführend.
„Wenn eine eindeutige Ablehnungsentscheidung angestanden hätte, so hätten wir einen solchen Beschlussvorschlag abgelehnt,“ so die Vertreterin der Grünen Fraktion im Kreisausschuss, Gila Altmann. Dazu sei es aber nicht gekommen. Sie bezieht sich auf einen sog. Vorbehaltsbeschluss, der abgestimmt worden sei, d.h. das Aktionsbündnis habe die Option zu wählen: Nachbessern des Antrags, andernfalls Ablehnung.
Der Text des Beschlusses: „Die Begründung und der Kostendeckungsvorschlag entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das Bürgerbegehren ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn die Antragsteller jetzt auf einer Entscheidung bestehen. Andernfalls wird den Antragstellern Gelegenheit gegeben, den Antrag nachzubessern.“
Aus Sicht der Grünen bedeutet der Beschluss eine Aufschiebung bis zur Entscheidung des Aktionsbündnisses, wie damit umzugehen sei, so Altmann weiter.
Ob diese Formulierung nach der niedersächsischen Kommunalverfassung überhaupt rechtlich haltbar ist, blieb offen. Aus diesem Grund haben sich die Grünen enthalten, um dem Bürgerbegehren alle Chancen eines positiven Entscheides offenzuhalten. Allerdings ist dringend darauf zu achten, dass die zeitliche Verzögerung nicht dazu führt, dass zwischenzeitlich Fakten geschaffen werden, die das Bürgerbegehren ad absurdum führen.
Die Fraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass alle im parlamentarischen Verfahren möglichen Optionen ausgeschöpft werden, das Bürgerbegehren durchzubringen. Dies besonders vor dem Hintergrund, dass die neue niedersächsische Kommunalverfassung, die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, die Hürden für Bürgerbegehren stark herabsetzt.
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