Umsetzung an allen kreiseigenen Schulen
Die Kreisfraktion stellt zum Finanzausschuss am 21.02.2019 sowie zum Kreistag am 05.03.2019 folgenden Antrag zur erfolgreichen Umsetzung der Inklusion an allen kreiseigenen Schulen:
1. Das Ziel Inklusion wird im Vorbericht als wesentliches Ziel formuliert. Die Anforderungen der Inklusion gemäß der UN Behindertenrechtskonvention wird von allen kreiseigenen Schulen gleichmäßig angenommen und umgesetzt.
2. Das bedeutet, dass darauf hinzuwirken ist, dass die Quote der Kinder mit Förderbedarf an allen Schulen gleich hoch ist und 7% nicht übersteigt.
3. Um das derzeitige Ungleichgewicht abzufedern, sollen Schulen mit einem hohen Inklusionsanteil zur Überbrückung vom Landkreis eine besondere Unterstützung bekommen in Form eines zusätzlichen, nicht unterrichtsbezogenen Angebotes.
4. Dafür sind entsprechende Mittel für Personal und Ausstattung in Höhe von 125.000 Euro fürs 2. Halbjahr 2019 für vier projektbezogene Stellen plus Ausstattung als wesentliches Produkt im Teilhaushalt 40 einzustellen.
5. Gemäß den Vorgaben des Landes Niedersachsen ist umgehend ein Konzept zwischen Schulamt und allen kreiseigenen Schulen zu erarbeiten, die für das kommende Jahr 2020 eine genauere Bedarfskalkulation ermöglicht.
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