Der Kreistag soll die Entscheidung über die Übernahme der Kindertagesstätten bzw. den Abschluss eines weiterführenden Vertrages mit den Kommunen über den Betrieb der Kitas an die zuständigen Fachausschüsse für Kinder, Jugend und Familie sowie an den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen verweisen. 008-Antrag-KT-Kitas Trägerschaft-10.03.2022
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