Bereits seit Oktober 2020 bemüht sich die Fraktion darum, Einsicht in die Katastrophenschutzpläne des Landkreises zu bekommen. Zuletzt stellten wir hierzu am 02.08.2021 einen Antrag. Seinerzeit wurde seitens des Landkreises argumentiert, dass der Katastropenschutzplan nach § 8 Abs. 3 VSA als Verschlusssache durch den Landrat eingestuft sei. Nicht einmal die Mitglieder des Kreistages haben somit die Möglichkeit von Ihrem Recht der Akteneinsicht Gebrauch zu machen. Wir haben daher jetzt folgende Anfrage gestellt: 017-Anfrage LK KatS
Da der Katastrophenschutz bisher auch keinem Ausschuss zugeordnet war, haben wir beantragt ( 038-Antrag WiA KatS ) diesem dem Ausschuss für Raumordnung zuzuweisen. Letztlich wurde er durch Beschluss des Beirates Rettungsdienst vom 15.6.23 diesem Beirat thematisch zugeordnet.
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