Pressemitteilung Klage Osterfeuer
Grüne reichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Oldenburg ein.
Mit dem Ziel, den Nachholtermin des Abbrennens der sog. Osterfeuer am 24.10.2020 zu verhindern, hat die Grüne Kreistagsfraktion nunmehr durch ihren Fachanwalt den Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO beantragt. Sie verlangt, „die Durchführung von den im April 2020 nicht durchgeführten „Osterfeuern“ im Landkreis Aurich am 24.10.2020 und an allen folgenden Tagen des Jahres 2020 aus naturschutzrechtlichen und abfallrechtlichen Gründen durch Allgemeinverfügung zu untersagen. „
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